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Pflanzenschutzmittel Cyperkill Forst gegen: Holzbrütende Borkenkäfer; ausgenommen: Xylosandrus in Nadelholz; Laubholz (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

006439-60/01-003

Handelsbezeichnungen:

Cyperkill Forst

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 15.12.2009 bis: 31.10.2021

Einsatzgebiet:

Forst

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Cypermethrin

Zulassungsinhaber:

Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Vertrieb:

Plantan GmbH

Kultur:

Nadelholz; Laubholz

Anwendungsbereich

Freiland, liegendes Holz

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Holzbrütende Borkenkäfer; ausgenommen: Xylosandrus

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland, liegendes Holz: Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Freiland, liegendes Holz: Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 3 Monat(e)
Aufwand: 1 % 
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Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³, je nach Größe des Lagers 

Anwendungsbestimmungen

NW608
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 40 
NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern. 

Auflagen

VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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