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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 25.06.2018 bis: 31.12.2031 |
Einsatzgebiet: |
Nichtkulturland |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Molluskizid |
Wirkstoffe: |
Eisen-III-phosphat |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
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Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
streuen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
ganzjährig
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Stadium Kultur/Objekt: |
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Wartezeit: |
Freiland: Nichtkulturland ohne Holzgewächse: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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Genehmigung §18: |
Nein |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 4 In der Kultur/Vegetation: 4 Abstand: |
Aufwand: |
7 kg/ha
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise: |
keine Angaben |
Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
Anwendungstechnik: breitflächig Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 5 Tage |
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Anwendungsbestimmungen
NT116: |
Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). |
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Auflagen
NW642-1: |
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
NS660-1: |
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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