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Pflanzenschutzmittel Bayer Garten Unkrautfrei Turboclean AF gegen: Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter in Obstgehölze (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

006796-00/00-005

Handelsbezeichnungen:

Bayer Garten Unkrautfrei Turboclean AF

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 12.09.2013 bis: 15.12.2025

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Fettsäuren (C7 - C20)

Zulassungsinhaber:

SBM Developpement SAS

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Obstgehölze

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode

nach dem Auflaufen der Unkräuter

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Obstgehölze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: von 2 von 4 Woche(n)
Aufwand: 100 ml/m² 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.