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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Oratio 40 WG (005322-60)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Oratio 40 WG

Zulassungsnummer: 005322-60

Zulassung:

29.07.2004 bis 31.03.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2024-2 29.07.2004 31.03.2025
2023-2 29.07.2004 31.03.2024
2022-1 29.07.2004 31.03.2023
2021-1 29.07.2004 31.03.2022
2020-3 29.07.2004 31.03.2021
2019-3 29.07.2004 31.03.2020
2018-10 29.07.2004 31.03.2019
2018-3 29.07.2004 30.09.2018
2017-8 29.07.2004 28.02.2018
2017-5 29.07.2004 31.07.2017
2016-8 29.07.2004 31.05.2017
2016-3 29.07.2004 31.07.2016
2015-6 29.07.2004 31.03.2016
2014-11 29.07.2004 30.06.2015
2014-3 29.07.2004 31.12.2014
Versuchsbezeichnung: CHD-84267-H-0-WG

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Carfentrazone Ethylester Reingehalt: 400 Grundstruktur: 371.79 g/kg 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Reizend 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH
Vertrieb: FMC CHEMICAL
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NW262, NW264, NW265, SB001, SB110, SB166, SF245-01, SS110, SS206, SS2101, RK050, RX043, SK012, SX002, SX013, SX024, SX035, SX046, SX057, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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