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Pflanzenschutzmittel: Parallelimporte: PULSAR (006726-00/007)


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Details

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Importnummer:

006726-00/007
Status: gütig bis: 15.08.2026 Bescheid vom 04.12.2014
Handelsbezeichnungen:

PULSAR

Importeur:

Crop Chem GmbH

Referenzmittel: PRINCIPAL

Referenzmittel Eigenschaften und Hinweise

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Rimsulfuron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 107 g/kg 
Nicosulfuron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 429 g/kg 

Abpackung:
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung 

Zulassungsinhaber:

Corteva Agriscience Germany GmbH

Vertrieb:

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
H318: Verursacht schwere Augenschäden. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. 
NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 

Auflage

NN200: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMH2: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
SX057: S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SX046: S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX039: S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
SX035: S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX026: S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
SX013: S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
RK050: R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX022: R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
RX041: R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
SX002: S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SP001: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.