bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Stadium Kultur/Objekt:
von: Kelchblätter geöffnet; Spitzen der Blütenblätter sichtbar; Einzelblüten mit geschlossenen weißen oder rosa Blütenblättern bis: Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Wartezeit:
Freiland: Pflaume: 3 Tage
Genehmigung §18:
Nein
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 3 In der Kultur/Vegetation: 3 Abstand: von 7 von 14 Tag(e)
Aufwand:
kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe - 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise:
keine Angaben
Gefahrensymbole:
keine Angaben
Signalwörter:
keine Angaben
Bemerkungen:
keine Angaben
Anwendungsbestimmungen
NW605 (Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. # reduzierte Abstände: 50% 15,75% 10,90% *
NW606 (Abstand):
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 20
Auflagen
WH915:
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WH950:
Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW7091:
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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