NW262 |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
EO005-1 |
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. |
NN291 |
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. |
NW263 |
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SE110 |
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS110 |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS210 |
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
RK051 |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX021 |
R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
RX034 |
R 34 : Verursacht Verätzungen |
SK001 |
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren |
SK015 |
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
SX013 |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX026 |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
SX027 |
S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen |
SX028 |
S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben) |
SX035 |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX045 |
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
SX057 |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
SP001 |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
VH361 |
Der Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure-mono-2-chlorethylester darf 20 g/kg und an 1,2-Dichlorethan darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Ethephon nicht überschreiten. |