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Pflanzenschutzmittel: Auflagen, Kennzeichnungstexte und Hinweise

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Mittel:

Profi Halmfestiger 660

Zulassungsnummer: 024034-63

Auflagen und Kennzeichnungstexte

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
NN291 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX021 R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
RX034 R 34 : Verursacht Verätzungen
SK001 S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
SK015 S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX026 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
SX027 S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
SX028 S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben)
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
VH361 Der Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure-mono-2-chlorethylester darf 20 g/kg und an 1,2-Dichlorethan darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Ethephon nicht überschreiten.

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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