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Pflanzenschutzmittel: QuickPhos Beutelrolle (00A580-62)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

QuickPhos Beutelrolle

Zulassungsnummer: 00A580-62

Zulassung:

24.10.2022 bis 31.08.2024 
Versuchsbezeichnung: 10185-00580-I-0-GE

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Gaserzeugendes Produkt

Wirkstoffe:

Aluminiumphosphid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 563.4 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  10.00 - 34.00  g 
Anzahl:  1 Menge:  3.40 - 14.28  kg 
Gefahrenhinweise: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. 
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 
Giftig bei Berührung mit den Augen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. 
Lebensgefahr bei Verschlucken. 
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Lebensgefahr bei Einatmen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. 
Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. 
Inhalt unter inertem Gas/... handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. 
Nur in Originalverpackung aufbewahren. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole:  Zerstörung von Haut und Augen Tödliche Vergiftung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd.
Vertrieb: UPL Deutschland GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. 
EUH 032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 
EUH 070: Giftig bei Berührung mit den Augen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. 
H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. 
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. 
H318: Verursacht schwere Augenschäden. 
H330: Lebensgefahr bei Einatmen. 
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SF514-1 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren. 
NT871 Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann. 
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 
SF524 Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen. 
SF543 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat zur Freigabe von behandelten Flächen einschließlich des Gefahrenbereiches sicherzustellen, dass keine Konzentrationen des Begasungsmittels in der Luft oberhalb des im Rahmen der Wirkstoffprüfung festgelegten AOEL für Phosphorwasserstoff (0,03 ppm) auftreten. Die Messungen sind in Bodennähe durchzuführen und müssen die Bereiche umfassen, in denen die höchsten Konzentrationen des Begasungsmittels zu erwarten sind. 
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 
ST3312 Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben. 
VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten. 

Auflagen

EB001-2, EO001, EO002, EO004, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SF5053, WW7091, WH952

Hinweise

NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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