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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: RA-50 (024895-61)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

RA-50

Zulassungsnummer: 024895-61

Zulassung:

22.11.2007 bis 30.06.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-6 22.11.2007 30.06.2024
2021-6 22.11.2007 30.06.2023
2019-6 22.11.2007 30.06.2021
2018-6 22.11.2007 30.06.2019
2017-1 22.11.2007 30.06.2018
2014-3 22.11.2007 31.12.2016
Versuchsbezeichnung: 10577-21410-H-0-WG

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Flumioxazin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 500 g/kg 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Giftig 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden 
Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
Vertrieb: HENTSCHKE & SAWATZKI KG
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen 
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) 
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 61 : Kann das Kind im Mutterleib schädigen. 
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NN3001, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, SX057, SX053, SX045, RK050, RX061, SK001, SK012, SX013, SX035, SP001

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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