von: 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis: 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Wartezeit:
Freiland: Deutsches Weidelgras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Freiland: Wiesenlieschgras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Freiland: Rohrschwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Freiland: Schaf-Schwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Freiland: Wiesenschwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Genehmigung §18:
Ja
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 1 In der Kultur/Vegetation: 1 Abstand:
Aufwand:
0.25 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Enthält Propaquizafop. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
Gefahrensymbole:
Signalwörter:
Gefahr
Bemerkungen:
keine Angaben
Anwendungsbestimmungen
keine
Auflagen
NW642-1:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Diese Datenbank beinhaltet 1877 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-05-04 13:49:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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