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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: SUNFIRE (008654-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

SUNFIRE

Zulassungsnummer: 008654-00

Zulassung:

23.04.2019 bis 15.06.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2023-10 23.04.2019 15.06.2026
2021-11 23.04.2019 31.10.2023
2020-6 23.04.2019 31.10.2021
2019-11 23.04.2019 31.10.2020
2019-5 23.04.2019 31.12.2019
Versuchsbezeichnung: 10840-00001-H-0-SC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Flufenacet Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 500 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  1.00 - 10.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Mitsui AgriScience
Vertrieb: Certis Belchim B.V.
Parallelimport gültig: 008654-00/002: Handelsname: SUNCET 500 SC 
Bescheid vom 07.07.2021 gültig bis 15.06.2026 

008654-00/001: Handelsname: VERSIS FLUFENACET 500 SC Importeur: VERSIS S.A. 
Bescheid vom 26.10.2020 gültig bis 15.06.2026 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH15 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SF275-28AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

EB001-2, NN3002, NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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