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Pflanzenschutzmittel: SYMPARA (025662-60)


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Handelsbezeichnungen:

SYMPARA

Zulassungsnummer: 025662-60

Zulassung:

01.01.2013 bis 31.07.2024 
Versuchsbezeichnung: BAY-14320-F-1-EC

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Tebuconazol Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 125 g/l 
Prothioconazol Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 125 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 - 4 Menge:  5.00 - 15.00  l 
Anzahl:  1 - 4 Menge:  5.00 - 15.00  l 
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Kann die Atemwege reizen. 
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Zulassungsinhaber: Bayer CropScience Deutschland GmbH
Vertrieb: Syngenta Agro GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H315: Verursacht Hautreizungen. 
H319: Verursacht schwere Augenreizung. 
H335: Kann die Atemwege reizen. 
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

NN3001, NN3002, SB001, NW262, NW264, NW265, SB110, SB166, SB199, SF245-01, SS110, SS2101, SS2202, SS610, RK051, RX038, RX063, SK012, SX002, SX013, SX035, SX046, SX057, VH611

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.