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Pflanzenschutzmittel: Parallelimporte: Saracen Max 80 (00A015-00/003)


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Details

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Importnummer:

00A015-00/003
Status: gütig bis: 31.10.2024 Bescheid vom 28.02.2020
Handelsbezeichnungen:

Saracen Max 80

Importeur:

MENORA GmbH

Referenzmittel: Saracen Max

Referenzmittel Eigenschaften und Hinweise

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Tribenuron Methylester Reingehalt: 600 Grundstruktur: 578.7 g/kg 
Florasulam Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/kg 

Abpackung: Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Gefahrenhinweise: Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 

Zulassungsinhaber:

Nufarm Deutschland GmbH

Vertrieb:

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0062: Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 

Auflage

WMH2: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Hinweise

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.