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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Saracen Max (00A015-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Saracen Max

Zulassungsnummer: 00A015-00

Zulassung:

30.08.2018 bis 31.10.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-9 30.08.2018 31.10.2024
2022-9 30.08.2018 31.10.2023
2021-10 30.08.2018 31.10.2022
2019-10 30.08.2018 31.10.2021
2018-9 30.08.2018 31.10.2019
Versuchsbezeichnung: NUD-05376-H-0-WG

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Tribenuron Methylester Reingehalt: 600 Grundstruktur: 578.7 g/kg 
Florasulam Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 200 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Anzahl:  1 - 24 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Gefahrenhinweise: Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 00A015-00/003: Handelsname: Saracen Max 80 Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 28.02.2020 gültig bis 31.10.2024 

00A015-00/001: Handelsname: Saracen Max 80 WG Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 12.06.2019 gültig bis 31.10.2024 

00A015-00/002: Handelsname: Tolosa Max Importeur: Star Chemicals doo 
Bescheid vom 26.02.2020 gültig bis 31.10.2024 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH2 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

SS206, SF245-02, SB166, SB111, SB010, SB005, SB001, NW265, NW262, WH952, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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