Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel Atonik: Wachstumsförderung; Ertragssteigerung in Schnittpetersilie; Wurzelpetersilie (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

00A070-00/02-004

Handelsbezeichnungen:

Atonik

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 09.04.2019 bis: 31.10.2026

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler

Wirkstoffe:

Natrium-5-nitroguaiacolat; Natrium-o-nitrophenolat; Natrium-p-nitrophenolat

Zulassungsinhaber:

Asahi Chemical Europe s.r.o.

Vertrieb:

Kultur:

Schnittpetersilie; Wurzelpetersilie

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Wachstumsförderung; Ertragssteigerung

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Bedarf

Stadium Kultur/Objekt: von: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 50 % der endgültigen Größe erreicht; Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen 
Wartezeit: Freiland: Schnittpetersilie: 30 Tage

Freiland: Wurzelpetersilie: 30 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 7 Tag(e)
Aufwand: 0.5 l/ha in 500 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

SF275-7GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.