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Pflanzenschutzmittel Schädlings-Stopp Plus gegen: Saugende Insekten; ausgenommen: Wanzen; Beißende Insekten; blattminierende Insekten in Spinat und verwandte Arten (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024436-78/00-104

Handelsbezeichnungen:

Schädlings-Stopp Plus

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 30.10.2017 bis: 31.08.2025

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Azadirachtin

Zulassungsinhaber:

Trifolio-M GmbH

Vertrieb:

Kultur:

Spinat und verwandte Arten

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Saugende Insekten; ausgenommen: Wanzen; Beißende Insekten; blattminierende Insekten

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: Junglarven
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Spinat und verwandte Arten: 7 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 7 von 10 Tag(e)
Aufwand: 3 l/ha in 600 - 800 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung 

Anwendungsbestimmungen

NW609-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.