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Pflanzenschutzmittel AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS gegen: Echte Mehltaupilze in Sprossgemüse (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A990-00/02-010

Handelsbezeichnungen:

AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 19.09.2022 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Schwefel

Zulassungsinhaber:

AZUFRERA Y FERTILIZANTES

Vertrieb:

AZUFRERA Y FERTILIZANTES

Kultur:

Sprossgemüse

Anwendungsbereich

Gewächshaus

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Echte Mehltaupilze

Anwendungstechnik:

verdampfen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

täglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Gewächshaus: Sprossgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 
In der Kultur/Vegetation: 
Abstand: 
Aufwand: 0.032 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Hinweis zum Mittelaufwand: Laufzeit: 4 - 8 Stunden über Nacht Anwendungstechnik: Ein Verdampfer je 1000 m² 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.