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Pflanzenschutzmittel Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei gegen: Pilzliche Blattfleckenerreger in Stielmus; Kohlgemüse; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.); Kohlrübe; Radieschen; Rettich; Erbse; Salat-Arten (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024560-69/11-001

Handelsbezeichnungen:

Fungisan Rosen- und Gemüse-Pilzfrei

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 14.09.2010 bis: 30.06.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Azoxystrobin

Zulassungsinhaber:

Syngenta Agro GmbH

Vertrieb:

W. NEUDORFF GMBH KG

Kultur:

Stielmus; Kohlgemüse; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.); Kohlrübe; Radieschen; Rettich; Erbse; Salat-Arten
(Nutzung als Baby-Leaf-Salat) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Pilzliche Blattfleckenerreger

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: 3. Laubblatt entfaltet 
Wartezeit: Freiland: Stielmus: 7 Tage

Freiland: Kohlgemüse: 7 Tage

Freiland: Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage

Freiland: Kohlrübe: 7 Tage

Freiland: Radieschen: 7 Tage

Freiland: Rettich: 7 Tage

Freiland: Erbse: 7 Tage

Freiland: Salat-Arten: 7 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 1 l/ha in 200 - 600 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 
NW609-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen: gefunden: 371 angezeigt: 250

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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