Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel Ardee 360 gegen: Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter in Stilllegungsflächen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

006173-63/00-010

Handelsbezeichnungen:

Ardee 360

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 02.06.2022 bis: 15.12.2024

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Glyphosat

Zulassungsinhaber:

Vertrieb:

Kultur:

Stilllegungsflächen
(Rekultivierung) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: vor der Saat von Folgekulturen

vor der Bodenbearbeitung

während der Vegetationsperiode

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Freiland: Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 5 l/ha in 100 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Behandlungszeitpunkt: zur Kulturvorbereitung 

Anwendungsbestimmungen

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 

Auflagen

WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.