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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Stomp Raps (005958-60)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Stomp Raps

Zulassungsnummer: 005958-60

Zulassung:

03.07.2007 bis 30.06.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-5 03.07.2007 30.06.2024
2022-6 03.07.2007 30.06.2023
2021-6 03.07.2007 30.06.2022
2020-6 03.07.2007 30.06.2021
2020-1 03.07.2007 30.06.2020
2018-8 03.07.2007 31.12.2019
2017-2 03.07.2007 31.07.2018
2014-3 03.07.2007 31.12.2017
Versuchsbezeichnung: BAS-45538-H-1-CS

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Kapselsuspension

Wirkstoffe:

Pendimethalin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 455 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Enthält Poly-[methylen-(polyphenylisocyanat)]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. 
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: BASF SE
Vertrieb: BASF SE
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH3 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 22 : Staub nicht einatmen 
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NT145 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. 
NT146 Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. 
NT170 Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, RK050, RX042, SK012, SX002, SX013, SX022, SX023, SX024, SX035, SX045, SX057, RA121, SP001, VH385, WH951, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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