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Pflanzenschutzmittel Signum gegen: Alternaria Arten (Alternaria sp.) in Süßkartoffel (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Anwendungsnummer:

025483-00/26-001

Handelsbezeichnungen:

Signum

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 10.06.2009 bis: 15.09.2026

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Pyraclostrobin; Boscalid

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Süßkartoffel

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Alternaria Arten (Alternaria sp.)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: Beginn der Streckung des Hauptsprosses bis: Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart 
Wartezeit: Freiland: Süßkartoffel: 3 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: von 10 von 21 Tag(e)
Aufwand: 0.25 kg/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW609-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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