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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 06.06.2013 bis: 31.08.2024 |
Einsatzgebiet: |
Obstbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid |
Wirkstoffe: |
Kaliumhydrogencarbonat |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
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Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen oder sprühen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
ab Beginn der Blüte
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Stadium Kultur/Objekt: |
von: Erste Blüten offen bis: Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller |
Wartezeit: |
Freiland: Süßkirsche: 1 Tage
Freiland: Sauerkirsche: 1 Tage
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Genehmigung §18: |
Ja |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 6 In der Kultur/Vegetation: 6 Abstand: von 8 von 12 Tag(e) |
Aufwand: |
1.5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 - 500 l/ha und je m Kronenhöhe
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise: |
keine Angaben |
Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
keine Angaben |
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Anwendungsbestimmungen
NT102: |
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
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Auflagen
NW642-1: |
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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