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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: TRIBE 75 WG (008573-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

TRIBE 75 WG

Zulassungsnummer: 008573-00

Zulassung:

23.11.2017 bis 31.10.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2023-9 23.11.2017 31.10.2024
2022-9 23.11.2017 31.10.2023
2021-9 23.11.2017 31.10.2022
2019-10 23.11.2017 31.10.2021
2017-12 23.11.2017 31.10.2019
Versuchsbezeichnung: SHP-12675-H-0-WG

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Tribenuron Methylester Reingehalt: 750 Grundstruktur: 723.4 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  1 - 10 Menge:  0.10 - 1.00  kg 
Gefahrenhinweise: Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Sharda Cropchem Espana S.L.
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 008573-00/003: Handelsname: Renb 
Bescheid vom 31.01.2024 gültig bis 31.10.2024 

008573-00/002: Handelsname: TRIBENURON 75 WG 
Bescheid vom 19.04.2023 gültig bis 31.10.2024 

Parallelimport abgelaufen: 008573-00/001: Handelsname: Tribenuron 75WG 
Bescheid vom 31.01.2019 gültig bis 10.10.2023 

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMB Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH951, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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