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Pflanzenschutzmittel Enervin SC gegen: Blauschimmel (Peronospora tabacina) in Tabak (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

008966-00/03-005

Handelsbezeichnungen:

Enervin SC

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.07.2019 bis: 31.07.2024

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Ametoctradin

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

BASF SE

Kultur:

Tabak

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Blauschimmel (Peronospora tabacina)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis: Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar 
Wartezeit: Freiland: Tabak: 7 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 14 von 21 Tag(e)
Aufwand: 1.5 l/ha in 300 - 600 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält BIT (Benzisothiazolinon). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW609-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 
NG338-1: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.