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Pflanzenschutzmittel Goltix Gold gegen: Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut; ausgenommen: Knöterich-Arten in Traubensilberkerze (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

006470-00/07-001

Handelsbezeichnungen:

Goltix Gold

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 08.06.2009 bis: 31.08.2026

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Metamitron

Zulassungsinhaber:

ADAMA Deutschland GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Traubensilberkerze
(Wurzelnutzung) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut; ausgenommen: Knöterich-Arten

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: bis: Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab 
Anwendungszeitpunkt: im Pflanzjahr

nach dem Anwachsen

Stadium Kultur/Objekt: von: 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet 
Wartezeit: Freiland: Traubensilberkerze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: von 6 von 14 Tag(e)
Aufwand: Zeitpunkt 1:: 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Zeitpunkt 2:: 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Zeitpunkt 3:: 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen) Kultur/Objekt: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis 

Anwendungsbestimmungen

NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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