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Pflanzenschutzmittel: VERSILUS (008857-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

VERSILUS

Zulassungsnummer: 008857-00

Zulassung:

26.11.2018 bis 31.07.2024 
Versuchsbezeichnung: 10297-03230-F-0-WG

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Benthiavalicarb Isopropylester Reingehalt: 150 Grundstruktur: 133.49 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 10.00  kg 
Anzahl:  1 Menge:  1.00 - 10.00  kg 
Gefahrenhinweise: Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden 
Signalwörter: Gefahr 
Zulassungsinhaber: Certis Europe B.V.
Vertrieb: Certis Europe B.V.
Parallelimport gültig: 008857-00/002: Handelsname: Venus WG 
Bescheid vom 03.05.2022 gültig bis 31.07.2024 

008857-00/001: Handelsname: Versilus 
Bescheid vom 14.12.2020 gültig bis 31.07.2024 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFH5 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0075: Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Stand: 2023-06-01 10:18:27


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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