Anzahl: 1 Menge: 5.00 - 10.00 kg Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 10.00 kg
Gefahrenhinweise:
Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition . Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
008857-00/002: Handelsname: Venus WG Bescheid vom 03.05.2022 gültig bis 31.07.2024
008857-00/001: Handelsname: Versilus Bescheid vom 14.12.2020 gültig bis 31.07.2024
Parallelimport abgelaufen:
keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFH5
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 208-0075: Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen .
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition .
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsbestimmungen
SF275-VEAC
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Diese Datenbank beinhaltet 1879 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-06-01 10:18:27
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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