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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
007969-60 |
Zulassung: |
22.07.2020 bis 15.03.2026
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-5 |
22.07.2020 |
15.03.2026 |
2021-5 |
22.07.2020 |
30.04.2023 |
2020-8 |
22.07.2020 |
30.04.2021 |
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Versuchsbezeichnung: |
BAS-71200-FW-0-EC |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid Wachstumsregler Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Metconazol Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 45 g/l Fluxapyroxad Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 62.5 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 0.15 - 1.00 l Anzahl: 1 Menge: 0.15 - 1.00 l Anzahl: 1 Menge: 3.00 - 10.00 l Anzahl: 1 Menge: 50.00 l Anzahl: 1 Menge: 3.00 - 10.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Enthält Purasolve (2-ethylhexyl-S-Lactat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
BASF SE
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Vertrieb: |
Cheminova Deutschland GmbH
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFG1 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1 |
WMFC2 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen
SS610, SS530, SS2202, SS2101, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF1891, SS110, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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