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Pflanzenschutzmittel Ratron Gift-Linsen Forst gegen: Hausmaus in Vorratsgüter (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

025388-62/00-021

Handelsbezeichnungen:

Ratron Gift-Linsen Forst

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 19.09.2019 bis: 30.04.2025

Einsatzgebiet:

Vorratsschutz

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Rodentizid

Wirkstoffe:

Zinkphosphid

Zulassungsinhaber:

frunol delicia GmbH

Vertrieb:

frunol delicia GmbH

Kultur:

Vorratsgüter

Anwendungsbereich

im Außenbereich von Gebäuden

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Hausmaus

Anwendungstechnik:

auslegen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Bedarf

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: : Vorratsgüter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 100 g pro Köderstelle 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 
Enthält Kardamomextrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: eine Aufteilung der Behandlung in einzelne Teilbehandlungen ist möglich Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 2,5 kg/ha Anwendungstechnik: bis keine Annahme mehr erfolgt Anwendungstechnik: von Giftködern Anwendungstechnik: in geeigneten Köderstationen 

Anwendungsbestimmungen

NT680-2: Es sind Köderstationen zu verwenden, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind. Sie müssen so in ihrer Form beschaffen sein und aufgestellt werden, dass sie möglichst unzugänglich für Nichtzieltiere sind. Die Durchlassgröße der Öffnung darf für die Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus maximal 10 qcm im Querschnitt oder 3,5 cm im Durchmesser betragen. Die Köderstationen sind deutlich lesbar mit folgendem Warnhinweis zu beschriften: "Vorsicht Mäusegift", Wirkstoff(e), Giftnotruf und Hinweis "Kinder und Haustiere fernhalten". 
NT820-2: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober. 
NT820-3: Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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