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Pflanzenschutzmittel Finalsan AF UnkrautFrei Plus gegen: Algen; Moose in Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

006177-00/00-007

Handelsbezeichnungen:

Finalsan AF UnkrautFrei Plus

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 01.10.2008 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Nichtkulturland

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Maleinsäurehydrazid; Pelargonsäure

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Wege und Plätze mit Holzgewächsen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Algen; Moose

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr

nach Vegetationsbeginn

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 30 von 60 Tag(e)
Aufwand: 1000 l/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: zur Teilflächenbehandlung Anwendungstechnik: mit Spritzaufsatz auf Kunststoffflasche bzw. mit Spritzpistole auf Kunststoffkanister 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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