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Pflanzenschutzmittel Netzschwefel Stulln gegen: Echter Mehltau (Uncinula necator) in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

050006-00/02-001

Handelsbezeichnungen:

Netzschwefel Stulln

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 27.07.2015 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Schwefel

Zulassungsinhaber:

agrostulln GmbH

Vertrieb:

Certis Belchim B.V. Raiffeisen Waren Zentrale

Kultur:

Weinrebe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Echter Mehltau (Uncinula necator)

Anwendungstechnik:

spritzen oder sprühen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Stadium Kultur/Objekt: von: Knospenaufbruch: grüne Triebspitzen deutlich sichtbar bis: Beeren sind erbsengroß; Trauben hängen 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe (Keltertrauben) : 56 Tage

Freiland: Weinrebe (Tafeltrauben) : 28 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 8
In der Kultur/Vegetation: 8
Abstand: von 7 von 14 Tag(e)
Aufwand: ES 09:: 36 g je 100 m² - 4 l/100 m²
ES 61:: 48 g je 100 m² - 8 l/100 m²
ES 71:: 24 g je 100 m² - 12 l/100 m²
ES 75:: 32 g je 100 m² - 16 l/100 m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.