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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 08.12.2017 bis: 30.09.2024 |
Einsatzgebiet: |
Weinbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid |
Wirkstoffe: |
Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
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Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen oder sprühen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
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Stadium Kultur/Objekt: |
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Wartezeit: |
Freiland: Weinrebe (Keltertrauben) : 28 Tage
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Genehmigung §18: |
Nein |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 5 In der Kultur/Vegetation: 5 Abstand: |
Aufwand: |
Basisaufwand:: 1 l/ha - 400 l/ha ES 61:: 3 l/ha - 1200 l/ha ES 71:: 4 l/ha - 1600 l/ha
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise: |
keine Angaben |
Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage |
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Anwendungsbestimmungen
NG412: |
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. |
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Auflagen
WG734: |
Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. |
NW642-1: |
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
NN134: |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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