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Pflanzenschutzmittel LALGUARD M52 GR gegen: Gefurchter Dickmaulrüssler in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A931-00/00-003

Handelsbezeichnungen:

LALGUARD M52 GR

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 26.04.2022 bis: 30.04.2025

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Metarhizium brunneum Stamm Ma 43 (vormals M. anisopliae F52)

Zulassungsinhaber:

Danstar Ferment AG

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Weinrebe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Gefurchter Dickmaulrüssler

Anwendungstechnik:

einarbeiten
Stadium Schaderreger: von: Larve bis: Larve 
Anwendungszeitpunkt: ganzjährig

Stadium Kultur/Objekt: von: Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe: 1 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: max. Aufwandmenge pro Behandlung:: 0.5 kg/m³ 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Anwendungstechnik: einzubringen in Pflanzerde oder Kompost, zur späteren Verwendung in Topf- und Containerkulturen oder zur Verteilung im Pflanzenbestand Kulturstadium: für alle Entwicklungsstadien 

Anwendungsbestimmungen

SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. 
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. 

Auflagen

HF184: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF184: "Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen."
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS1201-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS1201-1: "Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.