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Pflanzenschutzmittel TRAUERMÜCKENFREI ORGANIC gegen: Maikäfer in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024436-90/00-092

Handelsbezeichnungen:

TRAUERMÜCKENFREI ORGANIC

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 20.05.2022 bis: 31.08.2025

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Azadirachtin

Zulassungsinhaber:

Trifolio-M GmbH

Vertrieb:

Schopf Hygiene

Kultur:

Weinrebe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Maikäfer
(Populationsminderung) 

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: Imago
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: bis: Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 7 von 14 Tag(e)
Aufwand: 3 l/ha in 400 - 800 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Ergänzungen zum Anwendungsbereich: nicht im Ertrag stehende Anlagen Anwendungstechnik: mit Bodengeräten 

Anwendungsbestimmungen

NW609-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

VV600: Erntegut nicht verzehren.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.