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Pflanzenschutzmittel recozit Schneckenkorn gegen: Nacktschnecken in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

033274-67/01-001

Handelsbezeichnungen:

recozit Schneckenkorn

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 14.03.2006 bis: 31.12.2021

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Metaldehyd

Zulassungsinhaber:

Glanzit Pfeiffer GmbH & Co. KG

Vertrieb:

Reckhaus GmbH & Co. KG

Kultur:

Weinrebe
(Jungpflanzen in Pflanzröhren) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach dem Pflanzen

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: von: Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis: 9 oder mehr Laubblätter entfaltet 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 8 von 12 Tag(e)
Aufwand: 6 Körner pro Pflanzrohr 
6 Körner pro Pflanzrohr 
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6 Körner pro Pflanzrohr 
6 Körner pro Pflanzrohr 
6 Körner pro Pflanzrohr 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 6 kg/ha Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand in der Anwendung: 2 Anwendungen mit je bis zu 810 g/ha (entsprechend 2 Anwendungen mit 6 Körnern je Pflanzrohr bei maximal 4500 Rebstöcken je ha) Anwendungstechnik: in Pflanzröhren Anwendungstechnik: Köderverfahren 

Anwendungsbestimmungen

NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.