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Pflanzenschutzmittel Belanty gegen: Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A480-00/01-006

Handelsbezeichnungen:

Belanty

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.03.2022 bis: 20.03.2030

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Mefentrifluconazole

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

BASF SE

Kultur:

Weinrebe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Schwarzfäule (Guignardia bidwellii)

Anwendungstechnik:

spritzen oder sprühen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: 4 Laubblätter entfaltet bis: Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung) 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe: 21 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 10 von 14 Tag(e)
Aufwand: max. Aufwandmenge pro Behandlung:: 2 l/ha 
max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:: 4 l/ha 
max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:: 1 l/10.000 m² Laubwandfläche in 200 - 900 l/10.000 m² Laubwandfläche
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Mefentrifluconazole. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 1,2,3-Propanetricarboxylic acid, 2-hydroxy-, polymer mit a-hydro-hydroxy-poly(oxy-1,4-butanediyl) und 5-isocyanato-1-(isocyanatomethyl)-1,3,3-trimethylcyclohe-xane, polyethylene glycol mono-Me ether- und polyethylene-polypropylene glycol mono- C16-18-alkyl ethers-blocked. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW605-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. # reduzierte Abstände: 50 % 5,75 % *,90 % * 
NW606
(Abstand):
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 10 

Auflagen

NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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