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Pflanzenschutzmittel Promanal Neu gegen: Spinnmilben in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

024182-62/00-021

Handelsbezeichnungen:

Promanal Neu

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 27.04.2006 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Akarizid

Wirkstoffe:

Paraffinöl (CAS 8042-47-5)

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Weinrebe
(Nutzung als Tafel- und Keltertraube) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Spinnmilben
(zur Minderung des Frühbefalls) 

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: von: Wintereier bis: Wintereier 
Anwendungszeitpunkt: bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle

Stadium Kultur/Objekt: von: Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis: Erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 80 ml/100 m² - 8 l/100 m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. 
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.