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Pflanzenschutzmittel Shark: Stocktriebe in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

005268-00/02-002

Handelsbezeichnungen:

Shark

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.06.2004 bis: 31.03.2025

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Carfentrazone

Zulassungsinhaber:

Cheminova Deutschland GmbH

Vertrieb:

**Belchim Crop Protection [HIST]

Kultur:

Weinrebe
(Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Stocktriebe

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach dem Austrieb

nach erneutem Austrieb

bis 15 cm Trieblänge

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 14 Tag(e)
Aufwand: Zeitpunkt 1:: 0.5 l/ha in 200 - 500 l/ha
Zeitpunkt 2:: 0.5 l/ha in 200 - 500 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: keine Angaben
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Kultur/Objekt: nur in wüchsigen Sorten: Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen) Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anwendungstechnik: Stammbehandlung Anwendungstechnik: mit Spritzschirm 

Anwendungsbestimmungen

NW609
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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