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Pflanzenschutzmittel Pioli gegen: Braunrost (Puccinia recondita) in Weizen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

026979-61/00-001

Handelsbezeichnungen:

Pioli

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 28.04.2022 bis: 31.05.2026

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Fluxapyroxad

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

ADAMA Deutschland GmbH

Kultur:

Weizen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Braunrost (Puccinia recondita)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Stadium Kultur/Objekt: von: 5 Bestockungstriebe sichtbar bis: Ende der Blüte 
Wartezeit: Freiland: Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 2 l/ha in 100 - 300 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Purasolve (2-ethylhexyl-S-Lactat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 21 Tage 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.