Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel Detia Total - Neu Unkrautmittel gegen: Einkeimblättrige Unkräuter; Gemeine Quecke; Zweikeimblättrige Unkräuter; Ampfer-Arten in Wiesen, Weiden (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Anwendungsnummer:

024162-63/00-012

Handelsbezeichnungen:

Detia Total - Neu Unkrautmittel

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 18.10.2006 bis: 15.12.2021

Einsatzgebiet:

Grünland

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Glyphosat

Zulassungsinhaber:

Cheminova A/S

Vertrieb:

Detia Freyberg GmbH

Kultur:

Wiesen, Weiden

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einkeimblättrige Unkräuter; Gemeine Quecke; Zweikeimblättrige Unkräuter; Ampfer-Arten

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode

vor der Saat

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Wiesen, Weiden (Gras und Heu) : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 4 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: mit nachfolgendem Umbruch Kultur/Objekt: Grünlanderneuerung 

Anwendungsbestimmungen

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.