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Pflanzenschutzmittel: Xentari BuchsbaumzünslerFrei (024426-63)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Xentari BuchsbaumzünslerFrei

Zulassungsnummer: 024426-63

Zulassung:

20.09.2017 bis 30.04.2024 
Versuchsbezeichnung: 10061-13360-I-0-WG

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 Grundkörper Reingehalt: 540 Grundstruktur: 540 g/kg Bio: 15000 IU/mg 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  25.00  g 
Anzahl:  3 Menge:  5.00  g 
Anzahl:  2 Menge:  3.00  g 
Gefahrenhinweise: Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Achtung 
Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
Vertrieb: W. NEUDORFF GMBH KG
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI11 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0072: Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H319: Verursacht schwere Augenreizung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. 

Auflagen

SP001, VH650, WH952, EO005-2, HE110, HS110, HS206, HS2101, NW263, SB001, SB110, SB166, SE110, SF245-01, SS110, SS206, SS2101, VA302, SK015, SX002, SX024, SX026, SX046, RA062

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN002 Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.