bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
nach der Blüte
Frühjahr bis Herbst
Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit:
Freiland: Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Genehmigung §18:
Nein
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 1 In der Kultur/Vegetation: 1 Abstand:
Aufwand:
Pflanzengröße bis 50 cm: 6 ml/100 m² in 6 - 6 l/100 m² Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 9 ml/100 m² in 9 - 9 l/100 m² Pflanzengröße über 125 cm: 12 ml/100 m² in 12 - 12 l/100 m²
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm HD-1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
Gefahrensymbole:
Signalwörter:
Achtung
Bemerkungen:
keine Angaben
Anwendungsbestimmungen
SS703:
Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS201:
Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SE126:
Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Auflagen
HS530-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS530: "Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS610-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
WH915:
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS110-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS2101-1:
Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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