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Pflanzenschutzmittel Kumulus WG gegen: Gallmilben in Zierkoniferen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

052273-00/05-002

Handelsbezeichnungen:

Kumulus WG

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 05.08.2015 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Akarizid

Wirkstoffe:

Schwefel

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

BASF SE

Kultur:

Zierkoniferen

Anwendungsbereich

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Gallmilben
(freilebende Arten) 

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: Spätsommer bis Herbst

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

ab 4. Standjahr

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen: Zierkoniferen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: 
Aufwand: Pflanzengröße bis 50 cm: 2.5 kg/ha - 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 3.75 kg/ha - 800 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 5 kg/ha - 1000 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage 

Anwendungsbestimmungen

NW609-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.