Freiland: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Genehmigung §18:
Nein
Maximale Anzahl Behandlungen:
In der Anwendung: 3 In der Kultur/Vegetation: 3 Abstand:
Aufwand:
2 kg/ha
Mischungspartner:
keine Angaben
Gefahrenhinweise:
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch ... gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
Gefahrensymbole:
Signalwörter:
Achtung
Bemerkungen:
Anwendungstechnik: bis keine Annahme mehr erfolgt Anwendungstechnik: verdeckt Anwendungstechnik: von Giftgetreide Anzahl der Behandlungen: eine Aufteilung der Behandlungen in jeweils drei einzelne Teilbehandlungen mit 0,66 kg/ha ist möglich Hinweis zum Mittelaufwand: Der Mittelaufwand entspricht 5 Stück pro Loch
Anwendungsbestimmungen
NT664:
Der Köder muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
NT802-1:
Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen.
NT803-1:
Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzugs.
NT820-1:
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters zwi-schen 1. März und 31. Oktober.
NT820-2:
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1. März und 31. Oktober.
NT820-3:
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Birkenmaus zwi-schen 1. März und 31. Oktober.
NW704:
Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden.
Diese Datenbank beinhaltet 1792 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2022-05-06 08:11:10
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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