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Pflanzenschutzmittel Lizetan Raupen- & Zünslerfrei gegen: Freifressende Schmetterlingsraupen in Zierpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

024426-64/02-001

Handelsbezeichnungen:

Lizetan Raupen- & Zünslerfrei

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 29.12.2017 bis: 30.04.2025

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857

Zulassungsinhaber:

SUMITOMO CHEMICAL

Vertrieb:

SBM Life Science GmbH

Kultur:

Zierpflanzen

Anwendungsbereich

Gewächshaus

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Freifressende Schmetterlingsraupen

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: ab Larvenstadium L1
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf

ab Schlüpfen der ersten Larven

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Gewächshaus: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur/Vegetation: 5
Abstand: von 5 von 7 Tag(e)
Aufwand: Pflanzengröße bis 50 cm: 1 kg/ha in 600 - 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 1.5 kg/ha in 900 - 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 2 kg/ha in 1200 - 1200 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.