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Pflanzenschutzmittel COMPO Insektenmittel PREV-AM gegen: Saugende Insekten in Zierpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

007474-60/00-004

Handelsbezeichnungen:

COMPO Insektenmittel PREV-AM

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 28.08.2017 bis: 31.12.2026

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Orangenöl

Zulassungsinhaber:

Vertrieb:

COMPO GmbH

Kultur:

Zierpflanzen

Anwendungsbereich

Gewächshaus

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Saugende Insekten

Anwendungstechnik:

sprühen
Stadium Schaderreger: von:  bis:  
Anwendungszeitpunkt: bei Bedarf

Stadium Kultur/Objekt: von: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht 
Wartezeit: Gewächshaus: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur/Vegetation: 3
Abstand: 
Aufwand: Pflanzengröße bis 50 cm: 0.2 ml/m² in 50 - 100 ml/m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage 

Anwendungsbestimmungen

SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. 
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. 
SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 

Auflagen

HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS530: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS530: "Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.