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Pflanzenschutzmittel WildStopp gegen: Wild; Wildkaninchen; Feldhase in Zierpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

044267-61/00-009

Handelsbezeichnungen:

WildStopp

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 28.04.2023 bis: 31.03.2037

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Repellent, Wildschadenverhütungsmittel

Wirkstoffe:

Blutmehl

Zulassungsinhaber:

FLÜGEL GmbH

Vertrieb:

W. NEUDORFF GMBH KG

Kultur:

Zierpflanzen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Wild; Wildkaninchen; Feldhase

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: Herbst

Frühjahr bis Sommer

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 4 von 24 Woche(n)
Aufwand: 500 g/1000 Pflanzen in 5 l pro 1000 Pflanzen
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung Anwendungstechnik: mit tragbaren Geräten 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.