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Pflanzenschutzmittel proagro Wildverbissschutz gegen: Wild; Wildkaninchen; Feldhase in Zierpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

034267-60/00-013

Handelsbezeichnungen:

proagro Wildverbissschutz

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 23.08.2017 bis: 31.08.2023

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Repellent, Wildschadenverhütungsmittel

Wirkstoffe:

Blutmehl

Zulassungsinhaber:

FLÜGEL GmbH

Vertrieb:

proagro GmbH

Kultur:

Zierpflanzen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Wild; Wildkaninchen; Feldhase
(Sommer- und Winterwildverbiss) 

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: Herbst

Frühjahr bis Sommer

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 4 von 24 Woche(n)
Aufwand: 20 kg/ha in 200 l/ha
20 kg/ha in 200 l/ha
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Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
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Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen) Anwendungstechnik: mit tragbaren Geräten 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.