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Pflanzenschutzmittel COMPO Schädlings-frei plus gegen: Saugende Insekten; ausgenommen: Kalifornischer Blütenthrips in frische Kräuter (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024780-64/04-001

Handelsbezeichnungen:

COMPO Schädlings-frei plus

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 03.03.2017 bis: 31.08.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Rapsöl; Pyrethrine

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

COMPO GmbH

Kultur:

frische Kräuter

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Saugende Insekten; ausgenommen: Kalifornischer Blütenthrips

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: von: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar 
Wartezeit: Freiland: frische Kräuter: 3 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 0.6 ml/m² in 60 - 60 ml/m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Raffiniertes Pyrethrum Konzentrat (CAS-Nr. 89997-63-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage 

Anwendungsbestimmungen

SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. 

Auflagen

HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.