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Pflanzenschutzmittel Raptol AF RosenSchädlingsfrei gegen: Saugende Insekten; ausgenommen: Kalifornischer Blütenthrips in frische Kräuter (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

024785-62/02-001

Handelsbezeichnungen:

Raptol AF RosenSchädlingsfrei

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 24.06.2016 bis: 31.08.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Rapsöl; Pyrethrine

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

W. NEUDORFF GMBH KG

Kultur:

frische Kräuter

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Saugende Insekten; ausgenommen: Kalifornischer Blütenthrips

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: von: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar 
Wartezeit: Freiland: frische Kräuter: 3 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 60 ml/m² 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage Anwendungstechnik: Das Mittel wird unverdünnt ausgebracht. Anwendungstechnik: behandeln bis zur sichtbaren Benetzung 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1982 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-03-01 10:35:08


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.